Das Werk ist eine umfassende Kommentierung zum Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters gemäß § 89 b HGB. Es ist auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und Literatur und berücksichtigt insbesondere die Folgen der Änderung von Abs. 1 dieses Paragraphen in 2009. Neben der europarechtskonformen Auslegung dieser Vorschrift gemäß der Handelsvertreterrichtlinie behandelt es vor allem folgende Themenkreise: - Ausgleichsanspruch und Anrechnung der vom Unternehmer finanzierten Altersversorgung des Handelsvertreters; - grenzüberschreitende Tätigkeit von Handelsvertretern unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen der EU-Erweiterungen; - Probleme bei der Neuwerbung von Kunden; - Ausschlussgründe, insbesondere Kündigungsgründe der Vertragspartner; - Umgehungsversuche, Abwälzungsvereinbarungen, Einstandszahlungen.
Der Titel in Kürze:
- Einziger Kommentar, der sich ausschließlich mit dem
völkerrechtlichen Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen
Straßengüterverkehr befasst
- Zusätzlich aufgenommene Berichte aus 13 europäischen
Staaten
- Beschreibung der Besonderheiten der Rechtsprechung in
diesen Ländern von namhaften jeweils dort ansässigen Autoren
- Hochaktuell: Gesamte in Deutschland ergangene
Rechtsprechung zu den einzelnen Artikeln des Abkommens namentlich enthalten
- Berücksichtigung unterschiedlicher Auslegungen einzelner
Vorschriften auch in anderen Mitgliedstaaten
- Umfangreiches und hilfreiches Sachverzeichnis
Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr „Der Thume zur CMR“ hat sich in den drei Jahrzehnten seit seiner ersten Auflage zu einem sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Fachliteratur viel zitierten Standardwerk entwickelt und wird in der Praxis von der Anwaltschaft wie von den Gerichten gerne konsultiert. Der mittlerweile in 4. Auflage vorliegende Kommentar zur CMR ist eines der wenigen Werke, die sich umfassend und ausschließlich mit dem völkerrechtlichen Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr befassen, dem derzeit 61 europäische, asiatische und nordafrikanische Mitgliedstaaten angehören. Die so erfolgreiche, bald 70-jährige CMR ist für das Transportrecht von überragender Bedeutung. In den über zehn Jahren seit Erscheinen der Vorauflage haben weitere Mitgliedstaaten das Übereinkommen oder das Protokoll von 1978 bei sich in Kraft gesetzt, außerdem wurde das Übereinkommen um ein Zusatzprotokoll betreffend den elektronischen Frachtbrief ergänzt. Die Rechtsprechung der Gerichte der Mitgliedstaaten zur Anwendung und Auslegung der CMR ist mannigfaltig und stets in Entwicklung; auch die rechtswissenschaftlichen Diskussionen entwickeln sich beständig fort. Diese vierte Auflage bringt das Werk auf den aktuellen Stand. Besondere Aufmerksamkeit verdienen auch die Berichte aus neun europäischen Staaten, die die Besonderheiten der Rechtsprechung in diesen Ländern beschreiben.