Bau und Betrieb von Versammlungsstätten
MVStättVO
Anlass und Gegenstand der fünften Auflage dieses Standardwerkes und einzigen Kommentars zur Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) sind die mittlerweile in zahlreichen Bundesländern vollzogenen Änderungen der Bau- und Betriebsvorschriften auf Grundlage der MVStättVO.
Neben der Erläuterung der MVStättVO sind die wichtigsten Abweichungen auf Landesverordnungsebene dargestellt. Neu hinzugekommen ist die umfassende Kommentierung der Vorschriften zur Veranstaltungsleitung. Der Kommentar ist damit eine wesentliche Ergänzung zu den Begründungen und Erläuterungen der ARGEBAU Fachkommission Bauaufsicht.
Das Werk berücksichtigt außerdem auch in der fünften Auflage in besonderem Maße die Diskussionen zwischen Bauaufsichten, Brandschutzdienststellen, Bauherrn und den Betreibern von Versammlungsstätten – und ist damit für die Lösung praxisrelevanter Fälle bestens geeignet. Beide Autoren sind ausgewiesene Experten auf dem Gebiet der Versammlungsstätten und haben den Kommentar so abgefasst, dass er auch für Nichtjuristen verständlich bleibt.
Ein lösungsorientiertes und praxisnahes Standardwerk für alle juristischen und technischen Fachbereiche in Unternehmen, Architekten, Ingenieure und Planungsbüros, Betreiber von Versammlungsstätten, Veranstalter, Aussteller und Service-Firmen sowie die Bauaufsichtsbehörden der Länder.
Auflage | 5., umfassend überarbeitete Auflage 2020 |
---|---|
Ausstattung | Hardcover |
Seitenzahl | 664 Seiten |
Breite | 151 mm |
Höhe | 218 mm |
Verlag | Fachmedien Recht und Wirtschaft, Deutscher Fachverlag GmbH, Mainzer Landstraße 251, 60326 Frankfurt am Main, buchverlag@ruw.de |
Sachgebiet | Baurecht, Recht für Ingenieure Gesellschafts-, Handels- und Wettbewerbsrecht, allgemein Recht Recht bestimmter Jurisdiktionen und bestimmter Rechtsgebiete Regelungsbefugnisse der Verwaltung und Verwaltungsakte Regulierung öffentlicher Daseinsvorsorge Sicherheits-, Polizei-, Ordnungs- und Waffenrecht Öffentliches Baurecht |
Zielgruppe | Betreiber von Veranstaltungshallen wie Messen, Stadthallen, Kongress-Zentren, Hotels, Sportstadien sowie Veranstalter, Ingenieure, Architekten und deren juristische Berater, Baubehörden, Brandschutzdienststellen, Feuerwehren und Brandschutzgutachter |
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