Praxishandbuch Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Das Hinweisgeberschutzgesetz begründet für eine
Vielzahl von Unternehmen neben umfangreichen Pflichten zur Einrichtung von
Hinweisgebersystemen auch konkrete Vorgaben, wie eingehende Meldungen zu
behandeln sind. Über den ordnungsgemäßen Betrieb geeigneter Meldekanäle hinaus
müssen Unternehmen gesetzliche Vorgaben u. a. bei der Prüfung eingehender Meldungen, der Einrichtung und Ausgestaltung einer Meldestelle (inkl. Gewährleistung einer hinreichenden personellen
Ausstattung) sowie dem Ergreifen angemessener Folgemaßnahmen beachten.
Eine besondere Herausforderung für Unternehmen stellen dabei sowohl die vorgesehene enge Zeitschiene als auch vielfältige Wechselwirkungen mit thematisch flankierenden Rechtsgebieten (z. B. Datenschutz, betriebliche Mitbestimmung, Kündigungsschutzrecht) sowie weiteren Gesetzen (u. a. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) dar. Bei Verstößen gegen die Pflichten aus dem Hinweisgeberschutzgesetz drohen zudem teils erhebliche Bußgelder. Daneben lässt das Gesetz eine Vielzahl von praktischen Fragen offen, z. B. wie genau mit anonymen Meldungen umzugehen ist, bei welchen Verhaltensweisen es sich um Repressalien handelt und wie Hinweisgeberschutz im Konzern umzusetzen ist.
Das Praxishandbuch bietet eine erste Orientierung zum Hinweisgeberschutzgesetz. Dem Anwender werden praxisnahe und gesetzeskonforme Handreichungen zur erstmaligen Einrichtung einer Meldestelle bzw. zur Anpassung bereits vorhandener Hinweisgebersysteme geboten. Praktische Tipps zur Umsetzung eines Verfahrens nach dem Eingang von Meldungen sowie zum Ergreifen von Folgemaßnahmen runden das Werk ab.
Auszüge Rezensionen
„Gleich im Vorwort des über 330 Seiten umfassenden Werks mit dem Titel „Praxishandbuch Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)“ betonen die Autoren, dass das Handbuch dem Rechtsanwender im Bereich des Hinweisgeberrechts eine praxisnahe Hilfestellung bieten wolle. Die Darstellung soll dabei vor allem das neue Hinweisgeberschutzgesetz, dessen rechtliches Anforderungsprofil sowie den hieraus abgeleiteten Handlungsbedarf in der betrieblichen und behördlichen Praxis abbilden.
Diese Versprechungen werden erfüllt. Das Buch beinhaltet in insgesamt zehn Kapiteln all das, was man wissen sollte, wenn man sich (derzeit) mit dem Hinweisgeber- und Whistleblowerschutz, dem Hinweisgeberrecht im Allgemeinen und dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) im Besonderen befassen möchte. Die Autoren überzeugen durch großes Fachwissen und Praxiserfahrung sowie ein gutes Grundverständnis für die Bedürfnisse der Normadressaten (Unternehmen, Behörden etc.). In jeweils (farblich abgesetzten) eingeschobenen Praxistipps geben sie dem Leser und Anwender zudem praktische Hinweise und gut verständliche Ratschläge, wie einzelne Rechtsnormen des Hinweisgeberschutzgesetzes auszulegen sind beziehungsweise was Beschäftigungsgebende in bestimmten Situationen zu beachten haben. (…)
Sie zeugen von Praxis- und Rechtsanwendernähe der Autoren, die sich sichtlich bemühen, den Betroffenen die Berührungsängste mit der neuen (teils komplexen) Regelungslandschaft zu nehmen. (…)
Als Fazit kann man sagen, dass dieses Handbuch gelungen ist. Es bildet einen wichtigen Beitrag zur sich weiter entwickelnden Diskussion zum HinSchG. (…)
Es hat das Zeug, sich langfristig auf dem Gebiet des Hinweisgeberschutzes als Nachschlagewerk zu etablieren. Ein entscheidender Faktor ist dabei auch seine Kurzweiligkeit. Es gilt der Satz des US-Schriftstellers Garrison Keillor: „Ein Buch ist ein Geschenk, das du wieder und wieder öffnen kannst“. Auf das vorliegende Handbuch trifft das zu.“
Syndikusrechtsanwalt Dr. Martin Petrasch, Nürnberg in CCZ-Aktuell 7-8/2024
-> Zur vollständigen Besprechung gelangen Sie HIER.
_____________________________________________________
"Die Autoren Dr. Simon Gerdemann und David Johnson legen mit
dem Ende März 2024 erschienenen „Praxishandbuch Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)“
das wahrscheinlich erste umfassende Praktikerwerk zum Hinweisgeberschutzgesetz
vor. (...)
Die beiden Autoren haben sich zum Ziel gesetzt, eine erste Orientierung und 'Navigationshilfe durch die neue Regelungslandschaft' zu geben. Um das Ergebnis schon vorwegzunehmen: Dies gelingt den Autoren sehr gut. (...)
Auch ohne nennenswerte Rechtsprechung und existente umfassende Kommentierungen zum Themenkomplex liefern die Autoren erste Antworten und Argumentationshilfen zu allen wesentlichen Themen. (...)
Die einzelnen Abschnitte enden vielfach mit graphisch abgesetzten Tipps für die betriebliche Praxis. Hierin enthalten sind jeweils weiterführende Informationen, Best Practice-Tipps für hinweisgebende Personen und Meldestellenbeauftragte sowie wertvolle Hinweise bzw. Anleitungen zur Vermeidung bestehender Fallstricke. (...)
Das Werk ist sehr verständlich geschrieben und vermittelt auch ohne vertiefte fachliche Vorkenntnisse das notwendige Rüstzeug zur Einrichtung und dem Betrieb einer internen Meldestelle. Durch die Gesamtdarstellung des HinSchG wird der Leser dabei gleichermaßen umfassend informiert und hinreichend für die betriebliche Praxis befähigt. Das sehr ausführliche Werk vollzieht einen gelungenen Spagat zwischen Handbuch und Kommentierung. (...)
In jedem Fall ist das Werk damit ein 'Must-have' für Anwaltskanzleien im Bereich Compliance & Arbeitsrecht und für Compliance-Abteilungen von Unternehmen sämtlicher Größenordnung. Das Praxishandbuch kann daher uneingeschränkt empfohlen werden."
Dr.
Klaus Cannivé, LL.M. (Tulane), Senior Vice President Corporate Legal &
Internal Audit
General Counsel, HARIBO Holding GmbH & Co. KG in Compliance Berater 10/2024, VI
-> Zur vollständigen Besprechung gelangen Sie HIER.
_____________________________________________________Zusammenfassende Bewertung
"...Das Praxishandbuch zeichnet sich durch eine verständliche
Sprache und zahlreiche nähere Erläuterungen aus. Viele Abschnitt beschließt –
nach einer verständlichen Darstellung der Vorgaben des HinSchG – ein
ausführlicher Praxistipp. Darin finden sich wertvolle Hinweise zur ganz
konkreten Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in der Praxis. Das ist extrem
hilfreich. So kann der bereits mit Vorwissen ausgestattete Leser, dem es
vordringlich um die Frage geht, welche Ausgestaltungsoptionen empfehlenswert
sind, schnell fündig werden. Dabei spielt auch der konsequente Blick über den
„Tellerrand“ eine Rolle. Was das HinSchG möglicherweise als „Kann“-Regelung
ausgestaltet hat, mag sich nach dem LkSG oder den gesellschaftsrechtlichen
Pflichten von Vorstand und Geschäftsführung als „Muss“-Vorschrift darstellen.
Ohne diese stetigen Querverweise liefe so mancher Anwender in gefährliche
Fallen. Weshalb der Gesetzgeber dieser erst legt, ist eine andere Frage. Gerade
dieser Weitblick sorgt dafür, dass auch und gerade Rechtsanwender, die sich
nicht schwerpunktmäßig durch die akademische Brille mit dem HinSchG
beschäftigen, auf ihre Kosten kommen. Der Schwerpunkt liegt also – und das ist
sehr zu begrüßen – auf dem praktischen Umgang mit dem Gesetz. Dieser Ansatz
darf als gänzlich gelungen bezeichnet werden. Daher ist das Praxishandbuch
HinSchG uneingeschränkt zu empfehlen."
Tobias Grambow, RA/FAArbR, Partner bei BUSE HEBERER
FROMM, Berlin auf EFAR | Expertenforum Arbeitsrecht
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Marc Oliver Thoma (mth-training.de) im Gespräch mit RA Michael Rohrlich in einer Videorezension vom 05.06.2024: Im Fokus: Praxishandbuch Hinweisgeberschutzgesetz | HinSchG von Simon Gerdemann und David Johnson. Zur Videorezension gelangen Sie hier.
Auflage | 1. Auflage 2024 |
---|---|
Ausstattung | Broschur |
Seitenzahl | 360 Seiten |
Breite | 148 mm |
Höhe | 210 mm |
Verlag | Fachmedien Recht und Wirtschaft, Deutscher Fachverlag GmbH, Mainzer Landstraße 251, 60326 Frankfurt am Main, buchverlag@ruw.de |
Sachgebiet | Hinweisgeber, Hinweisgebersystem, HinSchG, Hinweisgeberschutzrichtlinie, Whistleblowing, Richtlinie (EU) 2019/1937, Compliance |
Zielgruppe | Unternehmen, Vorstände, Geschäftsführer, Compliance-Verantwortliche, Unternehmensjuristen, Ombudspersonen, Anwaltschaft, Gerichte, Rechts- und Compliance-Abteilungen, Betriebsräte, Nichtregierungsorganisationen |
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