AÜG - ArbeitnehmerüberlassungsG
149,00 €
Dieses Produkt erscheint am 30.09.2026
Produktinformationen "AÜG - ArbeitnehmerüberlassungsG"
Die Arbeitnehmerüberlassung ist das klassische Mittel für
den flexiblen Einsatz von Fremdpersonal. Entsprechend dem europäischen Leitbild
der "Flexicurity" ist die Leiharbeit allerdings einem stetigen
Wechselspiel zwischen De- und Re-Regulierung ausgesetzt. Am 1.4.2017 ist die
von Re-Regulierung geprägte erneute Reform des AÜG zur Verhinderung von
Missbrauch von Leiharbeit und Werkvertragsgestaltungen sowie von verdeckter
Arbeitnehmerüberlassung in Kraft getreten mit erheblichen Auswirkungen auf alle
Fälle des drittbezogenen Personaleinsatzes.
Die Neuauflage erläutert die AÜG-Reform 2017 (Überlassungshöchstdauer, Verbot der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung, Widerspruchsrecht des Leiharbeitnehmers, Equal Pay und Ausnahmen hierzu, Verbot des Einsatzes von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher etc.) und ihre Folgen für die Praxis. Das AÜG wird unter Berücksichtigung der europäischen Leiharbeitsrichtlinie, aktueller Rechtsentwicklungen (MiLoG, AEntG, TarifeinheitsG etc.) und der umfangreichen neuen Rechtsprechung umfassend, prägnant und praxisorientiert kommentiert.
Der Kommentar ist von ausgewiesenen Spezialisten und erfahrenen Praktikern verfasst und verbindet Praxisnähe und akademischen Tiefgang.
Auszüge
"Die 3. Auflage erläutert alle aktuellen Entwicklungen: Die Leiharbeitsrichtlinie und ihre Umsetzung durch die AÜG-Änderungen im Jahr 2011, die Einführung der "Drehtürklausel" als Reaktion auf den "Schlecker-Fall" sind ebenso dargestellt wie die neue Lohnuntergrenze gemäß § 3 a AÜG n. F. und die Entwicklung der Tariflandschaft in der Zeitarbeit einschließlich der neuen Tarifverträge zu Branchenzuschlägen. Insgesamt also ein gelungener Kommentar, dessen Anschaffung für jeden lohnt, der im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung Rechtsrat sucht. Ein Konkurrenzwerk also, aber ein sehr gelungenes - und Konkurrenz belebt immer noch das Geschäft."
Professor Dr. Gregor Thüsing, Bonn, in NZA 43/2013
________________________________________________________
"Der Kommentar behandelt alle einschlägigen Rechtsfragen, er ist verständlich, aktuell und umfassend."
Professor Dr. Richard Giesen in FA 9/2013
________________________________________________________
"Die neue in der mittlerweile in der dritten Auflage erschienene Kommentierung überzeugt wie gewohnt durch die höchstpraktische Handhabbarkeit, welche den aktuellen Stand des Rechtsgebietes vollumfassend aufbereitet."
AHK - German-Britsh Chamber of Industry & Commerce im August 2013
| Auflage | 4., komplett überarbeitete Auflage 2026 |
|---|---|
| Ausstattung | Hardcover |
| Seitenzahl | 1200 Seiten |
| Breite | 151 mm |
| Höhe | 218 mm |
| Verlag | Fachmedien Recht und Wirtschaft, Deutscher Fachverlag GmbH, Mainzer Landstraße 251, 60326 Frankfurt am Main, buchverlag@ruw.de |
| Sachgebiet | AÜG, Arbeitsrecht, Verstöße und Strafen Arbeitsvertragsrecht, Betriebsverfassungsrecht und Tarifvertragsrecht, Recht, Recht bestimmter Jurisdiktionen und bestimmter Rechtsgebiete, Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Leiharbeit |
| Zielgruppe | Richter aller Gerichtsbarkeiten, Rechtsanwälte, Arbeitgeber und Unternehmen aller Branchen, Personalleiter und HR-Manager, Geschäftsführer und Personalverantwortliche in Zeitarbeitsunternehmen und bei Personal-Dienstleistern, Betriebsräte, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, Universitäten, Ministerien und Verwaltungsbehörden |
| Herausgeber | Burkhard Boemke, Mark Lembke |
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Dieses Buch liefert aktuelle und praxisnahe
Musterformulierungen mit Abwandlungen für alle wesentlichen Klauseln eines
Arbeitsvertrags. Wie im Baukasten kann sich der Nutzer je nach seinen
Bedürfnissen einen Arbeitsvertrag zusammenstellen. Die aktuelle Rechtsprechung
ist eingearbeitet und weitere Klauseln werden kommentiert.
5.
überarbeitete Aufl. 2020, 734 Seiten, geb.
978-3-8005-1736-7
Der Titel in Kürze:
- Ausführliche praxisorientierte Erläuterung des ArbZG
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- Darstellung der europarechtlichen Zusammenhänge
Der Titel in Kürze:
- Bewährter, für Ihre Bedürfnisse optimal strukturierter
Klassiker in 8. Auflage
- Kommentierung des BetrVG und der Wahlordnung
- Mit Überblick zum EBRG-
Auf neuestem Stand aktueller Rechtsprechung und Literatur
- Wegbereiter zum Auffinden praktikabler Lösungen
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Arbeitsrechts aus Anwaltschaft, Arbeitsgerichtsbarkeit und Wissenschaft
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Auch verfügbar in unserer Datenbank
Zeugnisrecht, Zeugnissprache, Bausteine, Muster | Auskünfte über ArbeitnehmerDie 25. Auflage des bewährten Fachbuchs bietet wie gewohnt in praxisnaher Form Antworten auf alle Fragen des Zeugnisrechts. Die Zeugnissprache wird komplett dargestellt, und es werden Bausteine für notenmäßig abgestufte Beurteilungen angeboten. Gliederungsschemata, tabellarische Darstellungen sowie 60 Muster für Zeugnisse und Beurteilungen verschiedenster Berufsgruppen (davon überwiegend Muster aus Gerichtsentscheidungen entnommen) helfen beim Formulieren und Entziffern von Zeugnissen. Die Erteilung in elektronischer Form (gesetzlich erstmals zugelassen) sowie mit Hilfe von ChatGPT sind eingehend dargestellt.Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere folgende Themen:- Die Erteilung des Zeugnisses in elektronische Form- Die Anfertigung des Zeugnisses mit Hilfe von ChatGPT- Die Schlussformel- Ausführlicher Abschnitt mit Zeugnismuster für das Dritte Geschlecht- Der Widerruf des gegen § 826 BGB verstoßenen Zeugnisses- Das Zeugnis und seine strafrechtliche Relevanz
Die Einführung und die Beendigung von Kurzarbeit stellt für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer eine Herausforderung dar, deren rechtliche und praktische Aspekte berücksichtigt werden müssen. Um den Herausforderungen zu begegnen, ist eine Prognose des Verlaufs vonseiten des Arbeitgebers unerlässlich. In einigen Fällen wird bei der Einführung von Kurzarbeit deshalb das Enddatum festgelegt. Es gilt jedoch, dass je früher sich die Auftragslage verbessert, desto besser für den Betrieb. Sobald die Krise überwunden ist, soll wieder zur Normalarbeit zurückgekehrt werden. Gerade dieser wünschenswerte Ausgang, dass die Kurzarbeit vorzeitig beendet werden kann, wird zumeist aber nicht bedacht und dementsprechend nicht geregelt. Der Übergang zurück zur Normalarbeit – die „Gestaltung der Landebahn“ der Kurzarbeit – wird nicht antizipiert. Der Arbeitgeber hat aber ein Interesse daran möglichst schnell wieder zum status quo ante zurückzukehren. Schließlich hat er die Kurzarbeit als flexibles Instrument zur Krisenüberwindung gewählt. Auf der anderen Seite hat der Arbeitnehmer womöglich auf eine eingeführte Kurzarbeit (Null) vertraut. Diese mitunter schützenswerten Interessen müssen mit dem flexiblen Kriseninstrument der Kurzarbeit in Einklang gebracht werden. Der Frage, ob und wie die Kurzarbeit (vorzeitig) beendet werden kann und wie dabei im Hinblick auf schützenswerte individual- und kollektivrechtliche, aber auch tatsächliche Interessen der Parteien Rücksicht zu nehmen ist, geht das Werk nach.
Die Einführung und die Beendigung von Kurzarbeit stellt für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer eine Herausforderung dar, deren rechtliche und praktische Aspekte berücksichtigt werden müssen. Um den Herausforderungen zu begegnen, ist eine Prognose des Verlaufs vonseiten des Arbeitgebers unerlässlich. In einigen Fällen wird bei der Einführung von Kurzarbeit deshalb das Enddatum festgelegt. Es gilt jedoch, dass je früher sich die Auftragslage verbessert, desto besser für den Betrieb. Sobald die Krise überwunden ist, soll wieder zur Normalarbeit zurückgekehrt werden. Gerade dieser wünschenswerte Ausgang, dass die Kurzarbeit vorzeitig beendet werden kann, wird zumeist aber nicht bedacht und dementsprechend nicht geregelt. Der Übergang zurück zur Normalarbeit – die „Gestaltung der Landebahn“ der Kurzarbeit – wird nicht antizipiert. Der Arbeitgeber hat aber ein Interesse daran möglichst schnell wieder zum Status quo ante zurückzukehren. Schließlich hat er die Kurzarbeit als flexibles Instrument zur Krisenüberwindung gewählt. Auf der anderen Seite hat der Arbeitnehmer womöglich auf eine eingeführte Kurzarbeit (Null) vertraut. Diese mitunter schützenswerten Interessen müssen mit dem flexiblen Kriseninstrument der Kurzarbeit in Einklang gebracht werden. Der Frage, ob und wie die Kurzarbeit (vorzeitig) beendet werden kann und wie dabei im Hinblick auf schützenswerte individual- und kollektivrechtliche, aber auch tatsächliche Interessen der Parteien Rücksicht zu nehmen ist, geht die Arbeit nach.
Aktionärs- und Investoraktivismus ist ein zentraler Risikofaktor für börsennotierte Unternehmen. Während sich die diesbezügliche wissenschaftliche Diskussion bislang fast ausschließlich auf die Aktiengesellschaft (AG) konzentriert hat, rückt mit der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) eine hybride und damit besonders komplexe Rechtsform in den Fokus, die als Mischform aus Aktiengesellschaft und Personengesellschaft eigene Governance-Besonderheiten aufweist. Das Werk greift dieses praxisrelevante Thema auf, das in diesem Zuschnitt bislang nicht monographisch untersucht wurde, und überführt den aktienrechtlichen Diskurs zur AG systematisch in die KGaA. Erstmals wird untersucht, ob und in welchem Umfang die KGaA Ziel von Leerverkaufs- und operativem Aktivismus ist und sein kann. Gestützt auf eine rechtstatsächliche Auswertung der börsennotierten KGaA bietet sie einen prägnanten Überblick über Gesellschafterstrukturen und gelebte Governance-Varianten. Zudem analysiert sie, welche strukturellen Schwächen Aktivisten identifizieren und nutzen könnten und welche Gestaltungs- und Abwehrmöglichkeiten einer KGaA zur Verfügung stehen. Es zeigt sich, dass die KGaA weder pauschal schutzlos noch zwangsläufig widerstandsfähiger ist als die AG, sondern eine eigenständige Aktivismusdynamik aufweist. Das Werk schließt damit eine Forschungslücke, leistet einen Beitrag zum Rechtsformenvergleich zwischen AG und KGaA und bietet zugleich eine belastbare Grundlage für die rechtliche Einordnung und strategische Bewertung aktivistischer Kampagnen in der Praxis.
Für die arbeitsrechtliche Praxis haben Erledigungsklauseln eine herausragende Bedeutung. Sie sind Bestandteil fast aller Aufhebungsverträge und Vergleiche, mit denen Arbeitsverhältnisse beendet werden. Ziel von Erledigungsklauseln ist es, für Rechtsfrieden und Rechtssicherheit zu sorgen. Doch während sich Rechtsprechung und Literatur seit Jahren sehr intensiv mit der Gestaltung und Kontrolle individualvertraglicher Ausschlussklauseln beschäftigen, haben Erledigungsklauseln bislang kaum Beachtung gefunden. Dies führt in der Praxis häufig zu Formulierungsproblemen und nachträglichen Rechtsstreitigkeiten, die dem eigentlichen Ziel einer Erledigungsklausel zuwiderlaufen, nämlich Rechtsfrieden und Rechtssicherheit zu schaffen. Diese Arbeit leistet einen Beitrag dazu, wie diese Fehler vermieden werden können. In ihr geht es um die Rechtsnatur und den Umfang von Erledigungsklauseln. Dabei liegt der Schwerpunkt darauf, inwieweit die Möglichkeit des Verzichts und der Abdingbarkeit verschiedener Ansprüche in einer Erledigungsklausel besteht. Insbesondere werden der Mindestlohnanspruch, das Urlaubsrecht, der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch sowie Ansprüche aus dem Entgelttransparenzgesetz bzw. der Entgelttransparenzrichtlinie näher untersucht und herausgearbeitet, was für eine transparente und möglichst rechtssichere Formulierung einer Erledigungsklausel zu beachten ist. Ebenso wird beleuchtet, ob der Tatsachenvergleich eine Alternative zur Erledigungsklausel darstellt und in welchen Fällen es sinnvoll ist, einen Tatsachenvergleich zu schließen.
Inhalt in Kürze:
- Offizielle Dokumentation der Entscheidungen des BAG
- Mit ausführlichen Stichwortregistern
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