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Andreas Meisterernst

Prof. Andreas Meisterernst, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, ist Managing Partner seiner 2012 gegründeten Kanzlei Meisterernst Rechtsanwälte PartG mbB. Er berät und vertritt nationale und internationale Unternehmen aus der Lebensmittel- und Konsumgüterindustrie in allen regulatorischen Belangen. Seine Schwerpunkte liegen auf strategischen Fragen der Produktentwicklung und des Vertriebs in der EU einschließlich der Vertragsgestaltung, Kennzeichnung und Bewerbung (Health Claims, Green Claims, UWG). Herr Meisterernst berät umfassend zum unternehmensinternen Risikomanagement und zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Zudem ist er Honorarprofessor für Lebensmittelrecht an der TU München.
Praxisleitfaden Ökodesign-VO | E-Book
Rechtslage, Management und Kommunikation im UnternehmenNachhaltigkeit ist heute ein zentraler Bestandteil moderner Unternehmensstrategien und durch gesetzliche Vorgaben wie den EU-Green Deal verpflichtend. Die neue EU-Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (Ökodesign-VO) ersetzt die bisherige Ökodesign-Richtlinie und fordert eine umweltfreundliche Gestaltung von Produkten über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg. Dabei sind Kriterien wie Recyclingfähigkeit, Reparierbarkeit, Materialeffizienz, Langlebigkeit und Rücknahmesysteme verpflichtend. Die Verordnung betrifft viele Branchen und stellt Unternehmen vor komplexe Anforderungen – von der Rohstoffgewinnung und der Produktentwicklung bis zur Kundenkommunikation und Verbraucherinformation.Dieser praxisnahe Leitfaden unterstützt Unternehmen bei der rechtskonformen Umsetzung und zeigt strategische Chancen im Wettbewerb auf. Nachhaltige Produkte fördern die Marktposition, vermindern Lieferkettenrisiken, steigern Ressourceneffizienz und senken langfristig Kosten. Zudem verbessern nachhaltige Produkte den Zugang zu Fördermitteln und Investitionen, stärken Kundenbindung durch glaubwürdige Kommunikation und reduzieren regulatorische Marktrisiken.Die Ökodesign-VO schafft einheitliche EU-Standards, vereinfacht den Marktzugang, fordert den digitalen Produktpass zur transparenten Kennzeichnung und regelt erstmals ein Warenvernichtungsverbot für unverkaufte Verbraucherprodukte. Unternehmen, die vorliegende Anforderungen frühzeitig umsetzen, sichern sich nicht nur regulatorisch ab, sondern stärken ihre Innovationskraft und können sich als Vorreiter nachhaltiger Wirtschaft positionieren.Von einem erfahrenen AutorenteamLena Meinders, Geschäftsführerin der AFC Risk & Crisis Consult GmbH; Philipp Schaber, Consultant der AFC Risk & Crisis Consult GmbH; Lucia Scharl, Rechtsanwältin in München; Theresa Usler, Senior Consultant der AFC Risk & Crisis Consult GmbH.

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Rechtslage, Management und Kommunikation im Unternehmen Nachhaltigkeit ist heute ein zentraler Bestandteil moderner Unternehmensstrategien und durch gesetzliche Vorgaben wie den EU-Green Deal verpflichtend. Die neue EU-Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (Ökodesign-VO) ersetzt die bisherige Ökodesign-Richtlinie und fordert eine umweltfreundliche Gestaltung von Produkten über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg. Dabei sind Kriterien wie Recyclingfähigkeit, Reparierbarkeit, Materialeffizienz, Langlebigkeit und Rücknahmesysteme verpflichtend. Die Verordnung betrifft viele Branchen und stellt Unternehmen vor komplexe Anforderungen – von der Rohstoffgewinnung und der Produktentwicklung bis zur Kundenkommunikation und Verbraucherinformation. Dieser praxisnahe Leitfaden unterstützt Unternehmen bei der rechtskonformen Umsetzung und zeigt strategische Chancen im Wettbewerb auf. Nachhaltige Produkte fördern die Marktposition, vermindern Lieferkettenrisiken, steigern Ressourceneffizienz und senken langfristig Kosten. Zudem verbessern nachhaltige Produkte den Zugang zu Fördermitteln und Investitionen, stärken Kundenbindung durch glaubwürdige Kommunikation und reduzieren regulatorische Marktrisiken. Die Ökodesign-VO schafft einheitliche EU-Standards, vereinfacht den Marktzugang, fordert den digitalen Produktpass zur transparenten Kennzeichnung und regelt erstmals ein Warenvernichtungsverbot für unverkaufte Verbraucherprodukte. Unternehmen, die vorliegende Anforderungen frühzeitig umsetzen, sichern sich nicht nur regulatorisch ab, sondern stärken ihre Innovationskraft und können sich als Vorreiter nachhaltiger Wirtschaft positionieren.Von einem erfahrenen Autorenteam Lena Meinders, Geschäftsführerin der AFC Risk & Crisis Consult GmbH; Philipp Schaber, Consultant der AFC Risk & Crisis Consult GmbH; Lucia Scharl, Rechtsanwältin in München; Theresa Usler, Senior Consultant der AFC Risk & Crisis Consult GmbH.

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