Banjamin Kühl

Benjamin Kühl war nach Studium an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg Forschungsreferent am Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Speyer und ist derzeit Rechtsreferendar am Landgericht Karlsruhe.
Staatlich finanzierte Bewertungsportale Privater

Auf Lebensmittelklarheit.de sollen Verbraucher ihr Täuschungsempfinden in Bezug auf die Aufmachung und Kennzeichnung von Lebensmitteln bekunden. Der Autor ordnet die Frage nach der gefühlten Täuschung in ihren lebensmittelrechtlichen Kontext ein: Dogmatischer Fixpunkt ist das lebensmittelrechtliche Täuschungsverbot aus Art. 7 Lebensmittelinformationsverordnung. Für die nachgelagerte Täuschungsprüfung ist das Verbraucherleitbild maßgeblich, das durch die Lebensmittelinformationsverordnung und die neueste EuGH- und BGH-Rechtsprechung weiter an Kontur gewonnen hat. Die Arbeit analysiert diese Neuerungen ebenso wie die Wechselwirkungen zwischen diesem Leitbild und dem Portal.

 

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