Auf Lebensmittelklarheit.de sollen Verbraucher ihr Täuschungsempfinden in Bezug auf die Aufmachung und Kennzeichnung von Lebensmitteln bekunden. Der Autor ordnet die Frage nach der gefühlten Täuschung in ihren lebensmittelrechtlichen Kontext ein: Dogmatischer Fixpunkt ist das lebensmittelrechtliche Täuschungsverbot aus Art. 7 Lebensmittelinformationsverordnung. Für die nachgelagerte Täuschungsprüfung ist das Verbraucherleitbild maßgeblich, das durch die Lebensmittelinformationsverordnung und die neueste EuGH- und BGH-Rechtsprechung weiter an Kontur gewonnen hat. Die Arbeit analysiert diese Neuerungen ebenso wie die Wechselwirkungen zwischen diesem Leitbild und dem Portal.