Annina Barbara Männig

Annina Männig arbeitete nach dem Referendariat zunächst für fünf Jahre als Rechtsanwältin in der internationalen Wirtschaftskanzlei CMS Hasche Sigle im Datenschutz-, IT-, Marken- und Wettbewerbsrecht, bevor sie 2023 in das Privacy & Technology Team der Rechtsabteilung der Zalando SE wechselte.
Schutz gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet
Seit sich der zwischenmenschliche Informations- und Meinungsaustausch in den digitalen Raum und vor allem in soziale Netzwerke verlagert hat, treten dort auch in zunehmendem Maße Phänomene wie Hassrede, Anfeindungen und Bedrohungen auf. Aufgrund der Besonderheiten der Online-Kommunikation, wie zum Beispiel der schnellen Verbreitung und Auffindbarkeit von Äußerungen, ergeben sich daraus völlig neue Gefahrendimensionen für das Allgemeine Persönlichkeitsrecht. Diesen Gefahren versuchen verschiedene nationale Regulierungsversuche, wie das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, und nun auch europäische Gesetzgebungsansätze, wie der Digital Services Act, zu begegnen. Dennoch sind die Möglichkeiten des Individualrechtsschutzes für Betroffene, vor allem aufgrund der Anonymität vieler Veröffentlichungen, erheblich eingeschränkt. Abhilfe könnte da ein Auskunftsanspruch schaffen. Die Frage, ob ein solcher Auskunftsanspruch in der deutschen Rechtsordnung existiert, oder ob er im Einklang mit Unionsrecht, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung, erlassen werden könnte, bildet den Untersuchungsschwerpunkt dieses Werkes. Zudem werden die von einem Auskunftsanspruch betroffenen Grundrechte, darunter das Recht auf anonyme Meinungsäußerung, einer intensiven Betrachtung und Gewichtung unterzogen. Schließlich macht die Autorin konkrete Vorschläge für eine unions- und verfassungsrechtskonforme Ausgestaltung eines persönlichkeitsrechtlichen Auskunftsanspruchs bei anonymen Online-Äußerungen, die das Allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen.  

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Seit sich der zwischenmenschliche Informations- und Meinungsaustausch in den digitalen Raum und vor allem in soziale Netzwerke verlagert hat, treten dort auch in zunehmendem Maße Phänomene wie Hassrede, Anfeindungen und Bedrohungen auf. Aufgrund der Besonderheiten der Online-Kommunikation, wie zum Beispiel der schnellen Verbreitung und Auffindbarkeit von Äußerungen, ergeben sich daraus völlig neue Gefahrendimensionen für das Allgemeine Persönlichkeitsrecht.Diesen Gefahren versuchen verschiedene nationale Regulierungsversuche, wie das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, und nun auch europäische Gesetzgebungsansätze, wie der Digital Services Act, zu begegnen. Dennoch sind die Möglichkeiten des Individualrechtsschutzes für Betroffene, vor allem aufgrund der Anonymität vieler Veröffentlichungen, erheblich eingeschränkt. Abhilfe könnte da ein Auskunftsanspruch schaffen. Die Frage, ob ein solcher Auskunftsanspruch in der deutschen Rechtsordnung existiert, oder ob er im Einklang mit Unionsrecht, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung, erlassen werden könnte, bildet den Untersuchungsschwerpunkt dieses Werkes.Zudem werden die von einem Auskunftsanspruch betroffenen Grundrechte, darunter das Recht auf anonyme Meinungsäußerung, einer intensiven Betrachtung und Gewichtung unterzogen. Schließlich macht die Autorin konkrete Vorschläge für eine unions- und verfassungsrechtskonforme Ausgestaltung eines persönlichkeitsrechtlichen Auskunftsanspruchs bei anonymen Online-Äußerungen, die das Allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen.

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