Das Arbeitszeugnis
98,00 €
Produktinformationen "Das Arbeitszeugnis"
Zeugnisrecht, Zeugnissprache, Bausteine, Muster | Auskünfte über Arbeitnehmer
Die 25. Auflage des bewährten Fachbuchs bietet wie gewohnt in praxisnaher Form Antworten auf alle Fragen des Zeugnisrechts. Die Zeugnissprache wird komplett dargestellt, und es werden Bausteine für notenmäßig abgestufte Beurteilungen angeboten.
Gliederungsschemata, tabellarische Darstellungen sowie 60 Muster für Zeugnisse und Beurteilungen verschiedenster Berufsgruppen (davon überwiegend Muster aus Gerichtsentscheidungen entnommen) helfen beim Formulieren und Entziffern von Zeugnissen. Die Erteilung in elektronischer Form (gesetzlich erstmals zugelassen) sowie mit Hilfe von ChatGPT sind eingehend dargestellt.
Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere folgende Themen:
- Die Erteilung des Zeugnisses in elektronische Form
- Die Anfertigung des Zeugnisses mit Hilfe von ChatGPT
- Die Schlussformel
- Ausführlicher Abschnitt mit Zeugnismuster für das Dritte Geschlecht
- Der Widerruf des gegen § 826 BGB verstoßenen Zeugnisses
- Das Zeugnis und seine strafrechtliche Relevanz
| Auflage | 25., neu bearbeitete Auflage 2026 |
|---|---|
| Ausstattung | Broschur |
| Seitenzahl | 380 Seiten |
| Breite | 148 mm |
| Höhe | 210 mm |
| Verlag | Fachmedien Recht und Wirtschaft, Deutscher Fachverlag GmbH, Mainzer Landstraße 251, 60326 Frankfurt am Main, buchverlag@ruw.de |
| Sachgebiet | Arbeitsrecht, allgemein Arbeitsvertragsrecht, Recht, Recht bestimmter Jurisdiktionen und bestimmter Rechtsgebiete, Zeugnisrecht |
| Zielgruppe | Rechtsanwälte, Arbeitsgerichte, Personalabteilungen, Betriebsräte, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Behörden sowie Arbeitnehmer als Zeugnisempfänger |
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Dieses Buch liefert aktuelle und praxisnahe
Musterformulierungen mit Abwandlungen für alle wesentlichen Klauseln eines
Arbeitsvertrags. Wie im Baukasten kann sich der Nutzer je nach seinen
Bedürfnissen einen Arbeitsvertrag zusammenstellen. Die aktuelle Rechtsprechung
ist eingearbeitet und weitere Klauseln werden kommentiert.
5.
überarbeitete Aufl. 2020, 734 Seiten, geb.
978-3-8005-1736-7
Der Titel in Kürze:
- Ausführliche praxisorientierte Erläuterung des ArbZG
- Berücksichtigung der wichtigsten Sonderregelungen
- Darstellung der europarechtlichen Zusammenhänge
Der Titel in Kürze:
- Kommentiert die Neuregelungen der AÜG-Reform von 2017 und ihre Folgen für
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Der Titel in Kürze:
- Bewährter, für Ihre Bedürfnisse optimal strukturierter
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- Kommentierung des BetrVG und der Wahlordnung
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Auf neuestem Stand aktueller Rechtsprechung und Literatur
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Die Einführung und die Beendigung von Kurzarbeit stellt für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer eine Herausforderung dar, deren rechtliche und praktische Aspekte berücksichtigt werden müssen. Um den Herausforderungen zu begegnen, ist eine Prognose des Verlaufs vonseiten des Arbeitgebers unerlässlich. In einigen Fällen wird bei der Einführung von Kurzarbeit deshalb das Enddatum festgelegt. Es gilt jedoch, dass je früher sich die Auftragslage verbessert, desto besser für den Betrieb. Sobald die Krise überwunden ist, soll wieder zur Normalarbeit zurückgekehrt werden. Gerade dieser wünschenswerte Ausgang, dass die Kurzarbeit vorzeitig beendet werden kann, wird zumeist aber nicht bedacht und dementsprechend nicht geregelt. Der Übergang zurück zur Normalarbeit – die „Gestaltung der Landebahn“ der Kurzarbeit – wird nicht antizipiert. Der Arbeitgeber hat aber ein Interesse daran möglichst schnell wieder zum status quo ante zurückzukehren. Schließlich hat er die Kurzarbeit als flexibles Instrument zur Krisenüberwindung gewählt. Auf der anderen Seite hat der Arbeitnehmer womöglich auf eine eingeführte Kurzarbeit (Null) vertraut. Diese mitunter schützenswerten Interessen müssen mit dem flexiblen Kriseninstrument der Kurzarbeit in Einklang gebracht werden. Der Frage, ob und wie die Kurzarbeit (vorzeitig) beendet werden kann und wie dabei im Hinblick auf schützenswerte individual- und kollektivrechtliche, aber auch tatsächliche Interessen der Parteien Rücksicht zu nehmen ist, geht das Werk nach.
Die Einführung und die Beendigung von Kurzarbeit stellt für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer eine Herausforderung dar, deren rechtliche und praktische Aspekte berücksichtigt werden müssen. Um den Herausforderungen zu begegnen, ist eine Prognose des Verlaufs vonseiten des Arbeitgebers unerlässlich. In einigen Fällen wird bei der Einführung von Kurzarbeit deshalb das Enddatum festgelegt. Es gilt jedoch, dass je früher sich die Auftragslage verbessert, desto besser für den Betrieb. Sobald die Krise überwunden ist, soll wieder zur Normalarbeit zurückgekehrt werden. Gerade dieser wünschenswerte Ausgang, dass die Kurzarbeit vorzeitig beendet werden kann, wird zumeist aber nicht bedacht und dementsprechend nicht geregelt. Der Übergang zurück zur Normalarbeit – die „Gestaltung der Landebahn“ der Kurzarbeit – wird nicht antizipiert. Der Arbeitgeber hat aber ein Interesse daran möglichst schnell wieder zum Status quo ante zurückzukehren. Schließlich hat er die Kurzarbeit als flexibles Instrument zur Krisenüberwindung gewählt. Auf der anderen Seite hat der Arbeitnehmer womöglich auf eine eingeführte Kurzarbeit (Null) vertraut. Diese mitunter schützenswerten Interessen müssen mit dem flexiblen Kriseninstrument der Kurzarbeit in Einklang gebracht werden. Der Frage, ob und wie die Kurzarbeit (vorzeitig) beendet werden kann und wie dabei im Hinblick auf schützenswerte individual- und kollektivrechtliche, aber auch tatsächliche Interessen der Parteien Rücksicht zu nehmen ist, geht die Arbeit nach.
Für die arbeitsrechtliche Praxis haben Erledigungsklauseln eine herausragende Bedeutung. Sie sind Bestandteil fast aller Aufhebungsverträge und Vergleiche, mit denen Arbeitsverhältnisse beendet werden. Ziel von Erledigungsklauseln ist es, für Rechtsfrieden und Rechtssicherheit zu sorgen. Doch während sich Rechtsprechung und Literatur seit Jahren sehr intensiv mit der Gestaltung und Kontrolle individualvertraglicher Ausschlussklauseln beschäftigen, haben Erledigungsklauseln bislang kaum Beachtung gefunden. Dies führt in der Praxis häufig zu Formulierungsproblemen und nachträglichen Rechtsstreitigkeiten, die dem eigentlichen Ziel einer Erledigungsklausel zuwiderlaufen, nämlich Rechtsfrieden und Rechtssicherheit zu schaffen. Diese Arbeit leistet einen Beitrag dazu, wie diese Fehler vermieden werden können. In ihr geht es um die Rechtsnatur und den Umfang von Erledigungsklauseln. Dabei liegt der Schwerpunkt darauf, inwieweit die Möglichkeit des Verzichts und der Abdingbarkeit verschiedener Ansprüche in einer Erledigungsklausel besteht. Insbesondere werden der Mindestlohnanspruch, das Urlaubsrecht, der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch sowie Ansprüche aus dem Entgelttransparenzgesetz bzw. der Entgelttransparenzrichtlinie näher untersucht und herausgearbeitet, was für eine transparente und möglichst rechtssichere Formulierung einer Erledigungsklausel zu beachten ist. Ebenso wird beleuchtet, ob der Tatsachenvergleich eine Alternative zur Erledigungsklausel darstellt und in welchen Fällen es sinnvoll ist, einen Tatsachenvergleich zu schließen.
Inhalt in Kürze:
- Offizielle Dokumentation der Entscheidungen des BAG
- Mit ausführlichen Stichwortregistern
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